Kundmachung
4notify Schweiz · Eidgenössische Verlautbarung
AMTLICH · EDÖB · revDSG
Kundmachung Nr.
KMG-CH-005
Datum
2026-05-27
Status
In Kraft
Kategorie
Datenschutz

revDSG, EDÖB und Einwilligung: der Erlaubnisrahmen für transaktionale und kommerzielle Zustellung

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) beaufsichtigt das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG, in Kraft seit September 2023). Für kommerzielle Kommunikation braucht es eine Bearbeitungsgrundlage, und besonders schützenswerte Daten geniessen verstärkten Schutz. 4notify hält die Bearbeitungsgrundlage je Zustellung fest und prüft die Einwilligung bei jeder Zustellung am API-Rand.

E-MailSMSWebhook
Vorspann

Art. 1 — Gestützt auf das Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG, SR 235.1) und die Datenschutzverordnung (DSV) wird die vorliegende Kundmachung über die Verwaltung der Einwilligung bei der elektronischen Zustellung erlassen.

Rechtsgrundlage
Datenschutzgesetz (revDSG, SR 235.1)

Bearbeitungsgrundsätze, Rechte der betroffenen Person und Zuständigkeit des EDÖB.

Datenschutzverordnung (DSV, SR 235.11)

Technische und organisatorische Massnahmen sowie Pflichten des Verantwortlichen.

EDÖB-Leitfaden zur Einwilligung

Informierte Einwilligung, Widerrufsrecht und Bearbeitung besonders schützenswerter Daten.

Umsetzung
01

Erfassung der Bearbeitungsgrundlage je Zustellung

Jeder Umschlag transportiert eine Grundlage nach revDSG (Einwilligung, Vertrag, gesetzliche Pflicht, überwiegendes Interesse); sie wird im Vorlagenregister fixiert.

02

Prüfung der kommerziellen Einwilligung

Bei kommerziellen Nachrichten wird die Einwilligung auf Umschlagebene geprüft; Zustellungen ohne Erlaubnis werden am API-Rand blockiert.

03

Löschrecht innert 30 Tagen

Löschbegehren werden über 4notify innert 24 Stunden propagiert; die Unterdrückungsliste wird bei allen drei Netzen und im E-Mail-Gateway nachgeführt.

04

Webhook zur Meldung von Vorfällen

Jedes Ereignis auf Umschlagebene erzeugt innert einer Stunde einen Webhook an den Datenschutzverantwortlichen.

Zustellumschlag
json
{
  "event": "zustellung.einwilligungsumschlag",
  "verantwortlicher_id": "CH-VERANTW-12345",
  "bearbeitungsgrundlage": "einwilligung",
  "einwilligung": {
    "register": "EDOEB-2026-001234",
    "einwilligungsdatum": "2025-09-14",
    "abmeldelink_vorhanden": true
  },
  "zustellung": { "kanal": "email", "vorlage": "promo_v2" },
  "unterdrueckung_geprueft": "freigegeben"
}
Beispielnachricht
E-MailBetreff: Wir haben Ihre Marketing-Präferenz aktualisiert

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde Ab heute ist Ihre Marketing-Einwilligung widerrufen. Sie erhalten keine Werbe-E-Mails mehr, jedoch weiterhin transaktionale Hinweise (Bestellbestätigungen, Zustellmeldungen). Zur Ausübung Ihrer weiteren Rechte nach revDSG: [email protected]

Compliance-Checkliste
  • Datenschutzverantwortlicher konfiguriert
  • Bearbeitungsverzeichnis nach revDSG geführt
  • Einwilligung je kommerzielle Zustellung aufbewahrt
  • Webhook zur Vorfallmeldung erreichbar
Der 4notify-Unterschied

4notify ist der einzige A2P-Anbieter, der die Bearbeitungsgrundlage nach revDSG in jedem Umschlag aufbewahrt, die Löschung innert 24 Stunden über alle drei Netze propagiert und je Ereignis einen Vorfall-Webhook an den EDÖB-Verantwortlichen erzeugt.

Häufige Fragen
Gilt die Einwilligung auch für SMS?

Ja — das revDSG erfasst jede kommerzielle Kommunikation mit Personendaten: SMS, E-Mail, Messaging. Für alle braucht es eine gültige Bearbeitungsgrundlage.

Was, wenn der Verantwortliche keine Grundlage festgehalten hat?

4notify blockiert die kommerzielle Zustellung am API-Rand, bis eine gültige Grundlage vorliegt; die transaktionale Zustellung (Vertragsgrundlage) bleibt verfügbar.

Erlassen
4notify Abteilung Betrieb
2026-05-27 · KMG-CH-005

Kostenlos starten

14 Tage, ohne Kreditkarte. Support auf Deutsch unter der Woche.

Weitere Einträge dieser Ausgabe