Umsetzung der DSGVO in Liechtenstein; Verarbeitungsgrundlagen, Betroffenenrechte und Zuständigkeit der DSS.
Datenschutzstelle, DSG/DSGVO und Einwilligung: der Erlaubnisrahmen für transaktionale und werbliche Zustellung
Die Datenschutzstelle (DSS) ist die unabhängige Aufsichtsbehörde Liechtensteins; das liechtensteinische Datenschutzgesetz (DSG) setzt die DSGVO über das EWR-Abkommen um. Für werbliche Kommunikation braucht es eine Einwilligung, und besondere Datenkategorien geniessen verstärkten Schutz. 4notify hält die Verarbeitungsgrundlage je Umschlag fest und prüft die Einwilligung bei jeder Zustellung am Rand der API.
Art. 1 — Gestützt auf das Datenschutzgesetz (DSG), die über das EWR-Abkommen anwendbare Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Aufsicht der Datenschutzstelle wird das vorliegende Landesgesetzblatt über die Einwilligungsverwaltung in der elektronischen Zustellung erlassen.
Direkt anwendbar in Liechtenstein; Art. 6 Verarbeitungsgrundlagen und Art. 7 Einwilligung.
Informierte Einwilligung, Widerrufsrecht und Verarbeitung besonderer Datenkategorien.
Erfassung der Verarbeitungsgrundlage je Zustellung
Jeder Umschlag trägt eine Grundlage nach Art. 6 DSGVO (Einwilligung, Vertrag, rechtliche Pflicht, berechtigtes Interesse); sie wird im Vorlagenregister fixiert.
Prüfung der werblichen Einwilligung
Bei Werbenachrichten wird die Einwilligung auf Umschlagebene geprüft; Zustellungen ohne Erlaubnis werden am Rand der API blockiert.
Löschrecht in 30 Tagen
Löschanträge werden binnen 24 Stunden über 4notify propagiert; die Sperrliste wird bei beiden Betreibern und im E-Mail-Gateway aktualisiert.
Webhook zur Vorfallmeldung
Jedes Ereignis auf Umschlagebene erzeugt binnen einer Stunde einen Webhook an die verantwortliche Stelle.
json
{
"ereignis": "zustellung.einwilligungs_umschlag",
"verantwortlicher_id": "LI-VERANTW-12345",
"verarbeitungsgrundlage": "einwilligung",
"einwilligung": {
"register": "DSS-2026-001234",
"datum_einwilligung": "2025-09-14",
"abmeldelink_vorhanden": true
},
"zustellung": { "kanal": "email", "vorlage": "promo_v2" },
"loeschpruefung": "freigegeben"
}Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde Ab heute ist Ihre Werbeeinwilligung widerrufen. Sie erhalten keine Werbe-E-Mails mehr, jedoch weiterhin transaktionale Meldungen (Bestellbestätigungen, Zustellhinweise). Zur Ausübung Ihrer weiteren Rechte nach DSG/DSGVO: [email protected]
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten geführt
- Verantwortliche Stelle konfiguriert
- Einwilligung je werbliche Zustellung aufbewahrt
- Webhook zur Vorfallmeldung erreichbar
4notify ist der einzige A2P-Anbieter, der die DSG-/DSGVO-Verarbeitungsgrundlage in jedem Umschlag aufbewahrt, die Löschung in unter 24 Stunden bei beiden Betreibern propagiert und bei jedem Ereignis einen Vorfall-Webhook an die verantwortliche Stelle erzeugt.
Gilt die Einwilligung auch für SMS?
Ja — das DSG und die DSGVO erfassen jede werbliche Kommunikation mit Personendaten: SMS, E-Mail, Messaging. Für alle braucht es eine gültige Verarbeitungsgrundlage.
Und wenn die verantwortliche Stelle kein Verzeichnis führt?
4notify blockiert die werbliche Zustellung am Rand der API, bis ein gültiges Verzeichnis vorliegt; die transaktionale Zustellung (Vertragsgrundlage) bleibt verfügbar.
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