Landesgesetzblatt
4notify Liechtenstein · LGBl.
AMTLICH · Steuerverwaltung · LLV
LGBl. Nr.
LGBL-LI-003
Datum
2026-05-27
Status
In Kraft
Sachgebiet
Steuern

Elektronische Rechnung, e-MWST und Steuerverwaltung: Zustell- und Validierungsmeldungen an das liechtensteinische Unternehmen

Die Steuerverwaltung des Fürstentums (Teil der Landesverwaltung, LLV) führt die Mehrwertsteuer und die elektronische Rechnungsstellung. Liechtenstein teilt mit der Schweiz ein gemeinsames MWST-Gebiet, doch die e-MWST-Meldung läuft über die Landesverwaltung. 4notify integriert sich in die liechtensteinischen Buchhaltungssysteme und stellt Eingangsbestätigungen, Validierungsstatus und Zustellmeldungen an die richtige Treuhandstelle zu.

E-MailWebhook
Präambel

Art. 1 — Gestützt auf das Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) und die Verfügungen der Steuerverwaltung über die elektronische Rechnungsstellung wird das vorliegende Landesgesetzblatt über die Zustellung von Bestätigungen und Validierungsberichten der elektronischen Rechnung erlassen.

Rechtsgrundlage
Mehrwertsteuergesetz (MWSTG)

Rechtsgrundlage der MWST in Liechtenstein und der formellen Pflichten der steuerpflichtigen Person.

Zollvertrag CH–FL (gemeinsames MWST-Gebiet)

Liechtenstein und die Schweiz bilden ein gemeinsames Mehrwertsteuergebiet; die e-MWST-Meldung läuft über die Landesverwaltung.

Verfügung der Steuerverwaltung zur E-Rechnung

Technische Vorgaben, Belegnummer und Aufbewahrungspflicht der elektronischen Rechnung.

Umsetzung
01

Webhook des Buchhaltungssystems

4notify abonniert die Beleg-Warteschlange des ERP oder der Buchhaltungssoftware; die Validierung läuft, bevor an die Steuerverwaltung übermittelt wird.

02

Eingangsbestätigung + Validierungsbericht

Bestätigung an den Aussteller in 60 Sekunden; Validierungsstatus (angenommen / mit Anmerkungen / abgelehnt) nach fünf Minuten.

03

Zustellung an die richtige Treuhandstelle

Anhand der UID der Treuhänderin wird die Bestätigung an die zuständige Fachperson geroutet.

04

Aufbewahrung zehn Jahre

Jeder Beleg und jede Bestätigung wird mit Hash-Signatur zehn Jahre aufbewahrt — im Einklang mit der steuerlichen Aufbewahrungspflicht.

Zustellumschlag
xml
<rechnung-bestaetigung xmlns="https://4notify.net/rechnung-li/v1">
  <beleg-id>LI-2026-05-27-0001-481923</beleg-id>
  <aussteller-uid>FL-0002.123.456-7</aussteller-uid>
  <empfaenger-uid>FL-0002.654.321-0</empfaenger-uid>
  <typ>ElektronischeRechnung</typ>
  <validierungsstatus>angenommen</validierungsstatus>
  <bestaetigungs-kanal>email,webhook</bestaetigungs-kanal>
  <treuhand-uid>FL-0002.998.877-1</treuhand-uid>
</rechnung-bestaetigung>
Beispielnachricht
E-MailBetreff: Eingangsbestätigung: elektronische Rechnung …481923

Sehr geehrte steuerpflichtige Person Wir haben Ihre elektronische Rechnung (Beleg …481923) am 27.05.2026 um 14:32 Uhr empfangen und validiert. Validierungsstatus: angenommen Geroutet an: Treuhandstelle (UID FL-0002.998.877-1) Mit freundlichen Grüssen 4notify Betrieb

Compliance-Checkliste
  • Webhook des ERP / der Buchhaltungssoftware konfiguriert
  • Belegvalidierung am Rand der API
  • P50 der Eingangsbestätigung ≤ 60 Sekunden gemessen
  • Aufbewahrung über zehn Jahre dokumentiert
Der 4notify-Unterschied

4notify ist der einzige A2P-Anbieter mit nativer Anbindung an die liechtensteinischen ERP-Systeme, Belegvalidierung am Rand der API und Zehn-Jahres-Revision im Einklang mit der steuerlichen Aufbewahrungspflicht.

Häufige Fragen
Braucht 4notify den Steuerzugang der Verwaltung?

Nein. 4notify arbeitet mit den Zustellumschlägen, die das Buchhaltungssystem sendet; die Anbindung an die Steuerverwaltung verbleibt in der Software der steuerpflichtigen Person.

Was bedeutet das gemeinsame MWST-Gebiet mit der Schweiz für die Zustellung?

Für unsere Zustell- und Validierungsschicht ändert sich nichts: Wir verarbeiten den Bestätigungsumschlag identisch, unabhängig davon, ob die MWST-Meldung in Liechtenstein oder grenzüberschreitend erfolgt.

Veröffentlicht
4notify Abteilung Betrieb
2026-05-27 · LGBL-LI-003

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