Landesgesetzblatt
4notify Liechtenstein · LGBl.
AMTLICH · eID.li · LIhga · eGovernment
LGBl. Nr.
LGBL-LI-004
Datum
2026-05-27
Status
In Kraft
Sachgebiet
Digitale Verwaltung

eID.li, das eGovernment-Portal und die Zustellung von Einmalkennwörtern an die liechtensteinische Bürgerin

Mit eID.li verfügt das Fürstentum über eine staatliche elektronische Identität, die den Zugang zum eGovernment-Portal und zu den Diensten der Landesverwaltung absichert. 4notify integriert sich in die Benachrichtigungsinfrastruktur der digitalen Verwaltung und stellt Terminerinnerungen, Verfahrensmeldungen und Einmalkennwörter zu — mit Maskierung der Personenkennung.

PushSMSE-Mail
Präambel

Art. 1 — Gestützt auf das E-Government-Gesetz (E-GovG) und das Gesetz über elektronische Signaturen und Vertrauensdienste wird das vorliegende Landesgesetzblatt über die Zustellung von eID.li- und eGovernment-Meldungen erlassen.

Rechtsgrundlage
E-Government-Gesetz (E-GovG)

Rechtsgrundlage des elektronischen Verkehrs mit den Behörden und der staatlichen elektronischen Identität eID.li.

Signaturgesetz (SigG) / eIDAS (EWR)

Elektronische Signaturen und Vertrauensdienste; Liechtenstein wendet eIDAS über das EWR-Abkommen an.

Richtlinien der LLV zur digitalen Verwaltung

Vorgaben zu Interoperabilität und Benachrichtigung von Verwaltungsverfahren.

Umsetzung
01

Anbindung an das eGovernment-Portal

4notify integriert sich in das Benachrichtigungs-Gateway der digitalen Verwaltung; vierteljährliche Penetrationstests.

02

Maskierung der Personenkennung

Der Zustellumschlag transportiert die Kennung nur als Hash (SHA-256 + Salt); die Klarzahl verbleibt im Behördensystem.

03

Drei-Kanal-Kaskade

Verfahren bereit → Push (60 s) → SMS (2 Min) → E-Mail (5 Min); die Präferenz der Bürgerin steht im eID.li-Profil.

04

Zustellung des Einmalkennworts

OTP von eID.li und dem eGovernment-Portal werden in einem 60-Sekunden-Fenster zugestellt; fällt die SMS aus, folgt der Rückfall per E-Mail.

Zustellumschlag
json
{
  "ereignis": "egov.verfahren.bereit",
  "kennung_hash": "sha256:salt:7f2a9b...",
  "behoerde": "Grundbuch- und Oeffentlichkeitsregisteramt",
  "behoerde_name": "GBOERA · Vaduz",
  "kanaele": ["push", "sms", "email"],
  "kaskade_fenster_min": 5
}
Beispielnachricht
PushBetreff: Ihr Verfahren ist bereit

eID.li: Ihre Bescheinigung des Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramts steht mit elektronischer Signatur zum Download bereit. Frist: Freitag 18:00 Uhr. App öffnen zum Fortfahren.

Compliance-Checkliste
  • Anbindung an das eGovernment-Gateway aktiv
  • Maskierung der Personenkennung (SHA-256 + Salt) auf Umschlagebene zwingend
  • Kaskade nach Präferenz der Bürgerin umgesetzt
  • OTP mit P50 ≤ 4 Sekunden bei beiden Betreibern gemessen
Der 4notify-Unterschied

4notify ist der einzige A2P-Anbieter mit nativer Anbindung an das eGovernment-Portal Liechtensteins, Maskierung der Personenkennung und einer Vorlagenbibliothek für Verfahrensmeldungen nach E-GovG und eID.li.

Häufige Fragen
Kann 4notify die Personenkennung der Bürgerin sehen?

Nein. Der Zustellumschlag transportiert die Kennung nur als Hash; die Behörde behält die Klarzahl und löst den Hash lokal auf.

Eignet es sich für Termine beim Grundbuchamt oder beim Ausländer- und Passamt?

Ja — Terminerinnerungen der an eID.li angebundenen Behörden laufen über denselben Umschlag, im von der Bürgerin bevorzugten Kanal.

Veröffentlicht
4notify Abteilung Betrieb
2026-05-27 · LGBL-LI-004

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